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lebendiger es ist, desto weniger kann man ihm vorschreiben, wie es sich verhalten soll; viel mehr wandelt es sich nach dem inneren Zustande des Menschen, nach seinen Erfahrungen und nach den Verhältnissen, in denen er steht. Diese Freiheit ist wesentlich. Wenn es sie nicht findet, wird es eintönig, unsicher und unlebendig. So muß die Erziehung zum persönlichen Gebet dessen Bewegung ursprünglich und sicher machen. Auch das persönliche Beten steht in einem Dienst. Es entspringt nicht – wenigstens nicht maßgeblicherweise – dem Bedürfnis, sondern der Pflicht. Es bildet nicht den bloßen Ausdruck des eigenen Innern, sondern den Vollzug dessen, was recht ist. Wenn es nur sich selbst auswirken wollte, würde es zuchtlos und unfruchtbar werden. Dennoch gehört die Freiheit zu seinem Wesen. Der Dienst darf immer nur den Sinn haben, daß der Mensch nicht sich selbst, sondern Gott sucht; daß er nicht der Willkür verfällt, sondern in der Wahrheit und Ordnung bleibt. Im übrigen ist dieses Beten frei, und was seinen Dienst ordnet, ist Bereitschaft und Großmut. Die Liturgie Dem persönlichen Gebete steht das liturgische gegenüber. Wenn wir genau sein wollen, dürfen wir nicht sagen „das liturgische Gebet“, sondern „das liturgische Geschehen“. Die Wurzel der Liturgie liegt nämlich im heiligen Tun; vor allem in der Messe, welche das Gebot des Herrn erfüllt, das er beim letzten Abendmahl den Aposteln gab: seiner zu gedenken, indem sie das Gleiche tun sollten, was er damals getan. Aus diesem Tun gehen ihre Gebete hervor, drücken es aus und vertiefen es. Das Nämliche gilt für die Sakramente. Auch sie sind wesentlich ein Geschehen, das von Gott herkommt, sich aber durch den Menschen und am Menschen vollzieht. Sie wollen ihn in seiner Wirklichkeit erfassen und zum neuen Leben führen; diesem Vorgang dient das Wort des Sakramentes. Das liturgische Geschehen | ||
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