Romano Guardini Online Konkordanz
Treffernummer:

 < Seite 21> 


bei einer Ehe oder einem Arbeitsverhältnis. Aber auch bei einer Sache ist es der Fall. Ein verkaufter Gegenstand bleibt durch den Anspruch auf den Preis mit dem Verkäufer verknüpft; die Leihgabe durch den Anspruch auf Rückerstattung; ja selbst bei einer reinen Schenkung besteht eine solche Verknüpfung des Geschenkes mit dem Geber: er will wenigstens sehen, daß es in seinem Sinne geschätzt werde.
Damit liegt das Problematische dieser Beziehung klar: es ist das eigentümliche Gemisch von Sicherheit und Unsicherheit, das in ihr enthalten ist. Denn wenn ich eine solche Hingabe vollziehe, dann nehme ich an, daß mein Gegenpart sich so verhalten werde, wie es meinem Verhältnis zum Gegenstand entspricht. Wird er es aber auch tun? Wird er die erhaltene Verfügungsmacht nicht mißbrauchen? Wird er den Preis erstatten? Das Geliehene zurückgeben? Ich bin sicher, daß er es tun wird -; aber ich verhehle mir auch nicht, daß die Möglichkeit des Gegenteils vorliegt. Worauf gründet sich die Sicherheit, die ich empfinde?
Jede Sicherheit gründet sich auf Voraussicht. Ich handle mit dem Bewußtsein der Sicherheit, wenn ich gewiß bin, daß meine Handlung die Verhältnisse antreffen wird, auf die sie eingestellt ist. Diese Voraussetzung selbst aber ruht auf der Regelmäßigkeit jener Verhältnisse, denn nur Regelmäßiges ist voraussehbar.
Die Sicherheit, die ich dem anderen Menschen gegenüber empfinde, geht also aus der Überzeugung hervor, daß in ihm etwas Festes, Beharrendes ist, das seinem Verhalten Regelmäßigkeit gibt. Infolge dessen glaube ich imstande zu sein, dies Verhalten auch für die Zeit zu beurteilen, in der ich ihn nicht beobachten kann, und für die Tätigkeitsgebiete, die sich mir ganz entziehen.
Welche Regelmäßigkeiten sind es nun, auf die ich mich verlasse; welche deren Grundlagen; welcher Art ist die gewonnene Sicherheit und wie verhält sie sich zur gleichzeitig noch bleibenden Unsicherheit?


 < Seite 21>