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wirklich darauf ankommt, z.B. das Abschwören bei der Taufe, das Gelübde bei der endgültigen Aufnahme in den Orden. Wo es aber gilt, das regelmäßige Alltagsgebet in alltagsgemäßen sittlichen Gesinnungen und Entschlüssen wirksam werden zu lassen, ist sie sehr zurückhaltend. Ein Gelöbnis zum Beispiel, eine vollkommene Abwendung von der Sünde, Hingabe für alle Zeit, eine das ganze Sein umfassende Weihe, ausschließliche Liebe und ähnliches spricht die Liturgie nicht leicht aus. Solche Gedanken treten wohl auf, in der Regel aber so, daß der Gläubige um diese Gesinnungen bittet, oder daß er erwägt, wie edel und gut sie sind, oder daß er dazu gemahnt wird. Hingegen vermeidet es die Liturgie, Gebete, in denen diese Akte selbst enthalten sind, als oft wiederkehrende Andachtsformen zu verwenden. Und wie ist das so richtig! In gehobenen Augenblicken, in Stunden der Entscheidung mag solche Redeweise berechtigt, selbst notwendig sein. Sobald es sich aber um das alltägliche geistliche Leben der Gesamtheit handelt, stellen solche Ausdrücke, oft wiederholt, den Betenden vor eine schlimme Wahl. Entweder er nimmt das betreffende Gebet ernst und sucht die in ihm ausgesprochene sittliche Gesinnung zu erwecken: dann macht er aber die Erfahrung, daß er es nicht oft, vielleicht überhaupt nicht mit innerer Wahrhaftigkeit vollbringen kann. Er kommt in Gefahr, daß sein Gesinnungsleben unecht wird; daß Gesinnungen und Leistungen erzwungen werden, die noch allzu schwer sind; daß sittliche Vorgänge, die sich ihrer Natur nach nicht oft vollziehen können, alltäglich gemacht werden. Oder aber er nimmt die Worte bloß als Ausdruck einer vorübergehenden Anmutung und schwächt so die Bedeutung des darin ausgesprochenen sittlichen Gehaltes. Eine solche Formel kann dann wohl öfter mit innerer Wahrhaftigkeit gebraucht werden, aber sie ist in ihrer Bedeutung entwertet. Auch hierfür gilt das Wort des Herrn: »Eure Rede sei: Ja, ja – nein, nein.« *7 *7 Mt 5,37. | ||
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