Romano Guardini Online Konkordanz
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dehnt sich auf die ganze Handlung, zu welcher die Kommunion gehört, nämlich die heilige Messe, aus. Die nur aus Laien bestehende Gemeinde erfüllt das Gebot des Herrn, seines erlösenden Lebens und Sterbens zu gedenken, so, wie es ihrem Stande entspricht. Damit vollzieht sie nicht das eigentliche Herrengedächtnis, das dem Priester vorbehalten ist; infolgedessen kann auch die innere Bedeutung und Wirkung dieses Gedenkens nicht die der wirklichen Messe sein. Wird es aber in lebendigem Glauben und im Verlangen nach dem eigentlichen Herrengedächtnis vollzogen, dann haben die Gläubigen „geistigen“ Anteil an ihm, das als heilige Messe über die ganze Erde hin gefeiert wird.
Gegen diesen Gesichtspunkt und die nach ihm gestaltete Feier könnten sich nun Bedenken erheben. Seit der Reformation wehrt die Kirche den Anspruch ab, die gläubige Laiengemeinde habe als solche, entweder grundsätzlich oder doch in Ausnahmefällen, priesterliche Rechte. Noch schärfer muß sie die Anschauung ablehnen, das innere Gedenken allein bilde schon jenen Akt, der das Gebot des Herrn vollzieht; in ihm, nicht im Sprechen der sakramentalen Worte über wirkliches Brot und wirklichen Wein, liege das Wesen der Eucharistie. So könnte man die Besorgnis empfinden, eine Feier, wie die soeben genannte, möchte die Lehre von der heiligen Messe als dem wahren Herrengedächtnis verschleiern. Diese Besorgnis würde dazu führen, die in Rede stehende Feier unter einen anderen Gesichtspunkt zu stellen. Danach müßte der Unterschied zur wirklichen Messe so scharf als möglich hervorgehoben werden. Sie müßte ähnlich gebaut sein wie die Andachten des Gesangbuches, welche das Leiden des Herrn verehren und um die Gnade der Erlösung und für die Anliegen des christlichen Lebens beten. Dazu kämen dann noch die Akte der geistigen Kommunion, verbunden mit der Bitte, Gott möge der Gemeinde bald wieder die wirkliche heilige Messe schenken.

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