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Ganzen verstanden werden dürfe. Es sei nur vom empirischen Bestande des liturgischen Aktes gesprochen worden, von seinem psychologischen und kultur-philosophischen Aspekt und von dem Bildungsproblem, das er stellt. Diese Seite erhalte ihren Sinn erst, wenn sie vom Religiösen, von der christlichen Glaubenswirklichkeit her gesehen werde. So wurde denn das Verhältnis von Religion und Kultur, von Christentum und natürlich-kultureller Wirklichkeit betrachtet und gesehen, wie diese beiden Größen in einem eigentümlichen antinomischen Verhältnis zu einander stehen, sich fordern und sich ausschließen zugleich, und daß nur, solange dieses Verhältnis richtig gesehen bleibt, eine Überlegung wie die unsere über die kulturelle Seite des liturgischen Aktes ihren Sinn behält. Nun führen wir die Untersuchung weiter. Doch schlägt sie eine andere Richtung ein. Sie geht nicht mehr vom empirischen Bestande des liturgischen Aktes aus, sondern von seinem religiösen Inhalt. Die Überlegung des ersten Teiles hatte bereits vom Formalen an das Inhaltliche herangeführt. Nun setzen wir bei diesem ein und fragen, was der Kernvorgang des liturgischen Geschehens sei. Die Antwort lautet: Das Mysterium. *2 Das Wesen des christlichen Mysteriums können wir nicht aus geschichtlichen, psychologischen oder philosophischen Voraussetzungen ableiten. Was uns die Geschichte über den Bau und die Entstehung mysterienhafter religiöser Vorgänge berichtet, ist uns wertvoll. Ebenso, was uns die psychologische Untersuchung religiöser Haltungen und Geschehnisse oder die religionsphilosophische Untersuchung der Wesensphänomene des religiösen Mysteriums mitteilen. Das alles bleibt aber nur Hilfe, nicht Ausgangs- und Zielpunkt. Wollen wir wissen, was das Wesen des christlichen Mysteriums sei, so müssen wir es selbst befragen. Manchen Zügen jener religionsgeschichtlichen, religionspsychologischen *2 Vgl. dazu die beiden Schriften von Odo Casel O.S.B.: "Das Gedächtnis des Herrn in der altchristlichen Liturgie", und: "Die Liturgie als Mysterienfeier" (Ecclesia orans II, Freiburg 1920 und IX, ebda. 1922). | ||
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