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c) „ob der Nationalsozialismus in jedem gegenstandslosen Künstler einen Gegner der von ihm propagierten Weltanschauung erblickt und ob er diese Künstler gerade deshalb bekämpft und verfolgt hat.“ Vorausschicken möchte ich, daß ich hier – der Intention der gerichtlichen Aufforderung wie auch meinen eigenen fachlichen Voraussetzungen gemäß – nicht als Kunsthistoriker noch als Kenner der Zeitgeschichte, sondern als Philosoph spreche. Die Sachlage ist verwickelt, weil die Art, wie die Begriffe verstanden und die Worte gebraucht werden, nicht nur sehr ungleich, sondern auch – besonders im Bereich der allgemeinen Bildungsbemühungen, der Journalistik und Propaganda – höchst ungenau sind. Diese Ungenauigkeit wiegt um so schwerer, als in der schwebenden Sache der Gebrauch der Begriffe und Worte unmittelbar juristische Tragweite hat. So möchte ich zuerst sagen, wie im folgenden die in Betracht kommenden Begriffe verstanden bzw. die Worte gebraucht werden sollen. II. Unter „Kunststil“ wird die malerische, plastische, architektonische usw. Formensprache verstanden, wie sie jeweils durch die Art des Sehens und Empfindens, die gesellschaftlichen Verhältnisse, die technischen Möglichkeiten usw. bestimmt ist. Von einem Stil in diesem Sinne reden wir mit Bezug auf ganze Epochen, etwa einem romanischen im Unterschied zum gotischen; mit Bezug auf soziale Schichten, etwa einem höfischen im Unterschied zum bürgerlichen; mit Bezug auf einzelne Meister, etwa dem Stil El Grecos im Unterschied zu dem Michelangelos. Unter „Weltbild“ wird die Vorstellung verstanden, die eine Epoche, oder eine soziale Gruppe, oder ein einzelner Mensch von der Struktur des Weltalls, der menschlichen Gesellschaft, des Rechts- und Wirtschaftslebens usw. haben. In diesem Sinne sprechen wir etwa vom mittelalterlichen Weltbild im Unterschied | ||
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