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Daran ist sicher viel Richtiges. Der Wille zum Objektiven und zu einer festen Vertretung des Objektiven in der Gemeinschaft, d.h. eben zur Autorität, ist da. Auch das ist richtig, daß man Formeln erwachender Bewegungen, wie z.B. die Meißnersätze nicht ihrem Wortlaut nach, sondern den Willen und die Lebensrichtung erraten muß, die hinter ihnen stehen, und oft ganz anders sind, als ihr Ausdruck. Es kann wohl sein, daß hierin den Freideutschen Unrecht geschehen ist, auch durch mich. Aber mir scheint, daß ihr Autoritätswille noch ganz im vor-sittlichen Stadium steckt, daß er noch nicht vor dem eigentlichen Problem steht. Für ihn gilt es jetzt, sich darüber klar zu werden, was Autorität ihrem Wesen nach ist. Was Bondy Autorität nennt, ist in Wahrheit noch keine. Er macht ihre Geltung davon abhängig, ob ihr Träger seine Aufgabe erfülle; ob er die Bedürfnisse der Geführten verstehe; oder er nach seiner Lehre auch handle. Die Geltung der Autorität hängt also für ihn davon ab, ob sie ihren Zweck erfüllt. Wer so denkt - und ich glaube annehmen zu dürfen, daß viele, wenn nicht die meisten Freideutschen dazu gehören - für den steht und fällt die Autorität soweit, als sie ihre Aufgabe erfüllt oder nicht. Sie gilt also nicht in sich, "kategorisch", sondern nur aus ihren sozialen und kulturellen Zwecken, also "hypothetisch". Sie hat für das Leben eine ähnliche Bedeutung, wie etwa die technische Leitung für einen Betrieb. Diese gilt unter der Voraussetzung, daß man den Betrieb aufrecht erhalten will, und soweit, als der Betrieb ihrer bedarf. Damit aber gilt und verpflichtet sie überhaupt nicht, sobald man "Gelten" und "Verpflichten" im wahren Sinne der Worte nimmt. Auch der Katholik kennt diese Seite der Gewalt. Er weiß von Autoritäten, deren Geltung sich ganz mit ihrer besonderen Zweckleistung deckt. Zum Beispiel hat das Wort eines Arztes Geltung nur unter der Voraussetzung, daß ich ihn für meine Gesundheit brauche, und so viel, als er in seinem Fach versteht. Jede irdische Gewalt hat auch diese Zweckgeltung; sie ist | ||
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