Romano Guardini Online Konkordanz
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zwei Punkte an einem Satzende z. B. besagen oft, daß er in der Vorlesung etwas erläuternd hinzufügen wollte, was natürlich nicht im Manuskript erhalten ist. Der mir vorliegende Umbruch aus dem Jahre 1970 wurde nochmals an Hand einer Fotokopie der letzten, von Romano Guardini selber durchgearbeiteten Redaktion genau überprüft. Der Unterzeichnete glaubt damit, auch als Historiker richtig seines Amtes gewaltet zu haben.
Von Herrn Dr. theol. Hans Mercker ist eine Gesamtbibliographie zu erwarten. Für vorliegendes Werk hat er verdienstliche Vorarbeit geleistet, indem er aus dem Nachlaß als letztes Kapitel „Der christliche Einzelne (Theologie der Existenz)“ sowie aus vorgefundenen Aufzeichnungen ergänzende Notizen und Stichworte zu einzelnen Kapiteln (s. Anhang) hinzufügte -, beides habe ich übernommen, wenngleich es nicht in der oben genannten „Redaktion“ steht.
Besonders danken möchte ich noch einigen Persönlichkeiten. Mit meinem treuen Alters- und Weggenossen, Akademiedirektor Dr. Felix Messerschmid, dem Testamentsvollstrecker, konnte ich strittige Fragen ausführlich erörtern. Wertvolle Anregungen gab mein Kollege Professor Dr. Dr. Eugen Biser, der zweite Nachfolger auf dem Münchener Lehrstuhl, den seit 1948 erstmals Romano Guardini innehatte. Für juristische Beratung bin ich meinem Freund Professor Dr. Hubert Armbruster (Mainz) tief verpflichtet; auch Herr Rechtsanwalt Roman Bellini (München) hat hier einen verständnisvollen Beitrag geleistet. Nicht zuletzt war die Zusammenarbeit mit dem Verleger Herrn Ferdinand Schöningh fruchtbar; durch seinen Einsatz, seine Geduld und Opferbereitschaft hat er jetzt das Erscheinen beider Bücher verwirklichen können.
Weitere Publikationen aus dem Gesamtwerk Romano Guardinis sind möglicherweise noch zu erwarten.
München, am Tag des Kirchenvaters Augustinus 1976
Johannes Spörl
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