Romano Guardini Online Konkordanz
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und auffälligen, sondern auch jene, die tiefer liegen und im Gefüge des Daseins erst allmählich durchdringen.

Das Problem und die Norm
Die Frage, die uns hier beschäftigt, lautet in ihrer allgemeinsten Form: Ist es erlaubt, das im Schoß der Mutter heranreifende Leben des Kindes zu zerstören?
Sie entsteht zunächst daraus, daß es sich wohl um das Leben eines Einzelwesens handelt, dieses Wesen aber auf andere Einzelne sowohl wie auf ganze Gruppen Einfluß hat: also zunächst auf die Mutter selbst, darüber hinaus auf die Familie und das Volk. So kann das Dasein dieses Wesens für Mutter, Familie und Gesamtheit eine Gefährdung bedeuten. Darf man dieser Gefahr dadurch begegnen, daß man es tötet?
Die Frage greift aber noch weiter. Das menschliche Einzelwesen wird ohne seinen Willen empfangen; seine Entwicklung bis zur Geburt hängt von der Mutter, seine spätere Entfaltung von der Familie und der Gesamtheit ab. Daher tragen die an seinem Werden Beteiligten, vor allem Eltern und Staat, Verantwortung für es. Müssen sie nicht unter Umständen das Interesse des noch unselbständigen Wesens auch gegen sein eigenes physisches Vorhandensein vertreten? Wenn sie zur Ansicht kommen, für diesen künftigen Menschen werde das Leben ein Unglück sein - müssen sie ihn dann nicht davor bewahren?
Diese Probleme waren schon immer da, haben sich aber lange Zeit im Glauben an eine göttliche Gesamtführung aufgelöst. Sie wurden dringlich, als viele das Bewußtsein einer solchen Führung verloren und zur Ansicht gelangten, der Mensch sei allein für sein Dasein verantwortlich und allein dessen Herr. Hinzu kam, daß erst im Laufe der gleichen Entwicklung die ärztliche und soziale Technik die Voraussetzungen schuf, welche ein methodisches Handeln in dieser Beziehung möglich machten. Und endlich, daß sich in der Massenhaftigkeit

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