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Freiheit und Unabänderlichkeit I. Die vorausgehende Untersuchung hat sich mit der "lebendigen Freiheit" beschäftigt; hat sie in ihrem ganzen Umfang, eben als "lebendige" Erscheinung zu sehen gesucht: als Akt sowohl wie als Inhalt; als psychologische wie als inhaltliche Freiheit. Diese Freiheit gibt es. Unsere menschliche Existenz steht auf ihr. Auf ihr steht auch alles, was Erziehung heißt, Bildung. Lebendige Bildung kommt aus Freiheit und führt in Freiheit. Im gleichen Zusammenhang aber fiel auch das Wort vom Unabänderlichen. Es gibt die Freiheit; es gibt aber auch das Unabänderliche. Es gibt das Unabänderliche der Tatsache. Also vor allem: daß ich heute lebe, und nicht zu einer früheren oder späteren Zeit; daß ich in diesem Lande geboren bin, und nicht in einem anderen; daß ich solche Eigenschaften habe, solches Maß und solche Grenzen der Begabung. Was konkrete Umgebung heißt, ist zu einem großen Teil Tatsache, ebenso was geschichtlicher Ort heißt, Geburt, Schicksal. Das alles könnte auch anders sein. Es muß nicht so sein wie es ist. Es ist kein Grund dafür einzusehen, daß es so sein müsse, daß es nicht anders sei. Wir fühlen das wohl. Immer, wenn die Wirklichkeit unseren Wünschen widerspricht, oder ihnen nicht genügt, fühlen wir es. Vollends dann, wenn Wertvolles zerbricht; Unersetzliches verlorengeht; wenn sinnvoll Gewolltes durch äußere Grenzen oder Hindernisse unmöglich gemacht wird. In besonderer Weise kommt uns das Moment des Tatsächlichen dort zum Bewußtsein, wo es aus unserer Handlung selbst entspringt. Wenn ich etwas getan habe, was ich nicht tun sollte, so ist das Getane eine Tat-Sache. Es braucht nicht zu | ||
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