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Die Gerechtigkeit vor Gott Ein Nachwort zu den Meditationen Eine der ersten Betrachtungen dieses Buches hat bereits die Überschrift »Gerechtigkeit« getragen. Damit war jene Tugend gemeint, die dem anderen Menschen, den Geschehnissen des Lebens und den Dingen der Welt so zu begegnen sucht, wie ihr Wesen es verlangt. Sowohl im Alten wie im Neuen Testament wird aber ein anderer Begriff deutlich, nämlich die Gerechtigkeit vor Gott. Wann ist der Mensch vor Gott gerecht? Wann ist er so, daß vor dem göttlichen Richter seine Schuld vergeben ist; Gott ihn in Seine ewige Gemeinschaft aufnimmt? Die beiden Begriffe spielen ineinander. Die ethische Gerechtigkeit ruht auf der Wahrheit des natürlichen Seins, und das ist von Gott geschaffen. Mithin ist diese Gerechtigkeit gut und von Gott gebilligt - dem gleichen Gott, der im Neuen Testament dem Glaubenden sagt, daß sie nicht genüge. So unterscheiden sich beide Gerechtigkeiten wieder; manchmal so stark, daß unser unmittelbares Rechtsempfinden sich auflehnt - denken wir an das Gleichnis von den Arbeitern im Weinberg (Mt 20,1ff). Hier, am Ende unserer Meditationen, wollen wir uns klar zu machen suchen, was denn die Offenbarung unter der Gerechtigkeit vor Gott, dem Rechtsein in seinen Augen verstehe, und dadurch alles früher Gesagte in den endgültigen Sinn bringen. Wir neigen dazu, die Ethik des Alten Testamentes als »natürlich« anzusehen und zu sagen, die »Über-Natürlichkeit«, das Aufgenommensein des menschlichen Tuns in das Tun Gottes | ||
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