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Lebendiger Geist I. Eine voraufgehende Untersuchung hat von der Freiheit gehandelt. Es blieb die Frage, wie denn eine solche Freiheit möglich sei. Bei aller Vorbereitung aus den allgemeinen Grundlagen des Seins her blieb die Frage offen: Wie wird eine Weise des Wirkens möglich, die derart dem Gesamtzusammenhang gegenüber selbständig ist wie das freie Handeln? Wir haben dann vom Unabänderlichen gesprochen; davon, wie die Unabänderlichkeit in ihren verschiedenen Formen vom Menschen erfahren und bewältigt wird; wie die Freiheit in den Notwendigkeitsordnungen steht. Auch hier blieb eine Frage offen: Die Weise, wie der seiende freie Mensch in der Unabänderlichkeit steht, ist verschieden von der Weise, wie ein Stein rollt oder ein Baum wächst. Sein Stehen im Unabänderlichen hat eine eigene Qualität, die jener der Freiheit unmittelbar benachbart ist. Diese Unabänderlichkeitsform ist der Freiheit zugeordnet; eine setzt die andere voraus. Vollends steht es so an jenem Punkte, wo es sich um die Notwendigkeit des tiefsten, eigenen Wesens handelt; darum, daß ich sei und wirke, wie ich im Innersten bin, so daß ich dann zu sagen vermag: Ich kann nicht anders - welches Nicht-anders-können aber ganz verschieden ist von jederlei Zwang, vielmehr mit meiner tiefsten Freiheit unmittelbar zusammenfällt. Es handelt sich also um Unabänderlichkeit eigener Art. Wodurch wird aber diese besondere Art möglich? Dadurch, daß Freiheit wie Unabänderlichkeitsverwirklichung vom Geist getragen sind. In jener Weise zu handeln, die Freiheit heißt; Unabänderlichkeit zu vollziehen in jener besonderen Weise, wie wir sie beschrieben haben, ist Daseinsäußerung des Geistes. Was ist aber Geist? | ||
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