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eigenen Sachbereich in seiner ursprünglichen Bedeutung und Verantwortung herauszuheben, und zu dessen sachgerechter Bewältigung anzuleiten. Erst wenn dies geschehen ist, werden - und dann allerdings notwendig, und mit großen Nutzen - die sittlichen Gesichtspunkte als letztlich bestimmende und bildende einzuführen sein. Sind es doch jene höchsten Gesetze, denen alles Menschensein und Menschenschaffen untersteht, und von denen sich loszulösen nicht Freiheit und Sachgerechtigkeit, sondern Dingknechtschaft und Werkverkümmerung bedeutet. | ||
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