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Eine Frage für sich ist folgende: Die staatsbürgerliche Pflicht enthält nicht nur die zur Achtung vor den Rechten des Andersdenkenden, sondern auch die zum Kampf für das als wahr Erkannte, hier: für das Rechte. Sie verbindet sich mit dem Vertrauen, dieses Rechte werde, sobald es als Ordnung *4 durchgesetzt ist, eben durch die Kraft seiner Wahrheit wirken. Damit tritt aber das ganze Problem unter einen neuen Aspekt. *4 Selbstverständlich legal. | ||
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