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möglichen Beziehung des Erkennens wie des Liebens hinaustritt. Eigentümlich aber ist die Verbindung: „Abwehr und Warnung“. Das Erste ist ohne weiteres klar: Der Bedrohte wehrt „den Gefährlichen“ *15 ab. Zugleich warnt er den Engel aber auch, etwas zu tun, was ihm selbst gefährlich werden könnte. Vielleicht deshalb, weil das, was für den Menschen Grenze ist, es auch ist für den Engel. Es bedeutet das Zugewiesene, das keiner von ihnen überschreiten darf. Für den Menschen würde es Zerstörung; für den Engel vielleicht einen Frevel am Gesetz bedeuten, von jenem „Man“ gegeben, das in den Elegien nicht offen benannt wird. *16 Damit ist die Einsamkeit besiegelt; und Aufgabe des Menschen wird es sein, aus dieser letzten Entbehrung eine höchste Tugend zu machen – ebenso wie er eine solche aus der Unmöglichkeit machen muß, den anderen Menschen zu „brauchen“. *15 E I 7. *16 Vgl. E IV 16. | ||
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