Romano Guardini Online Konkordanz
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Über die Möglichkeit öffentlichen Sprechens
[1925]

Politik und Öffentlichkeit hängen eng zusammen. Öffentlichkeit ist jene Ebene, auf der politisches Handeln sich bewegt - zunächst, und wesensgemäß, denn die Grenzen fließen. Das Wesen des Öffentlichen kann von verschiedenen Ausgangspunkten her bestimmt werden: Vom staatlichen, rechtlichen, gesellschaftlichen, psychologischen. Für uns mag es genügen, wenn wir sagen: "Öffentlichkeit" ist dann gegeben, wenn einmal Viele "dabei" sind, redend, hörend, lesend, handelnd; und zwar, an sich, unbeschränkt viele; "jeder, der will", bedeutet doch jede Beschränkung einen "Ausschluß der Öffentlichkeit". Und dann, wenn das Reden, und Handeln irgendwie auf "res publica", "öffentliche Angelegenheit" gerichtet ist, auf Volk, Gesellschaft, Staat; der Einzelne also in irgendeinem Sinne als "Glied" redet, handelt, und sei es auch angreifend.
Wesentlich für solches öffentliche Reden und Handeln scheint folgendes zu sein: In ihm reiht sich nicht ein einzelnes Wort an ein anderes einzelnes; oder einzelnes Reden zu einzelnem Hören, und aus der Zusammenfügung ergäbe sich jene Ganzheit. Sondern der eigentlich "öffentliche" Akt ist, obwohl vom Einzelnen getragen, doch selbst eine wesenhaft überindividuelle Einheit. Er verwirklicht sich zwischen den Einzelnen, sobald sie entsprechend stehen und handeln. Das öffentliche Wort verwirklicht sich zwischen den Redenden und Hörenden, sobald beide in der entsprechenden öffentlichen Haltung stehen.
Ob die öffentliche Ebene, und der darauf sich vollziehende öffentliche Vorgang klar im Bewußtsein stehen; ob eine Haltung vorhanden ist, bereit, sie zu verwirklichen - auch davon hängt die Reinheit des politischen Lebens ab.
Wie steht es heute damit? Und zwar unter dem besonderen Gesichtspunkt des Wortes?

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