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Die Grundlagen des Sicherheitsbewußtseins in den sozialen Beziehungen [1913] I. Es soll hier der Versuch gemacht werden, von der Erörterung einer bestimmten Gruppe sozialer Beziehungen aus einen Einblick in die letzten Grundlagen des Gemeinschaftslebens überhaupt zu gewinnen. Und zwar soll es sich um jene Beziehungen handeln, in denen ein Individuum einem anderen sich selbst oder ein Stück seines Besitzes übergibt. Das kann in mannigfacher Weise geschehen. Die Träger dieser Beziehungen können verschieden sein: Einzelindividuen oder Gruppen von solchen. Ihr Ursprung kann entweder im organischen Bau der Gesellschaft selbst liegen oder in der freien Tätigkeit des Einzelnen. Die Antriebe zu solchen Beziehungen wechseln, auch die Formen, in denen sie sich ausgestalten, von der ganz vorübergehenden Beziehung des Kaufes etwa bis zur bleibenden Familienverbindung. Hier handelt es sich jedoch nur um ihren wesentlichen Kern, nämlich um die Tatsache, daß der Träger dieser Beziehung seinem Gegenpart Verfügungsgewalt über seine eigene Persönlichkeit oder über ein Besitzstück gibt; daß er sich oder eine Sache unter die Macht des Anderen stellt. Wo liegt nun das Problematische dieser Beziehung? Wenn sich bei der Übertragung der Sache in die Verfügungsgewalt des Anderen jede Verbindung zwischen ihr und dem Übergebenden löste, dann wäre nichts mehr zu erörtern. Es wäre dann nur ein Wechsel im Inhaber der Verfügungsgewalt eingetreten. Das Verhältnis liegt aber in der Regel anders. Der Übertragende bleibt mit dem Weggegebenen in einer bestimmten Verbindung. Das ist klar, sobald es sich um seine Person oder um ein Stück seines persönlichen Bestandes handelt, also etwa | ||
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