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Zum Begriff des Berufes
[1919]

Versuchen wir zunächst, den Gegenstand dieser Untersuchung vorläufig zu umschreiben. Unter Beruf verstehen wir die Tatsache, daß ein Individuum einen bestimmten Kreis von Tätigkeiten, Aufgaben und daraus entstehenden Befugnissen und Verantwortlichkeiten hat. Und zwar nicht irgendwelche beliebige; diese Tätigkeitsformen müssen vielmehr eigentümlichen Voraussetzungen seines Charakters und seiner geistigen Struktur entsprechen. Endlich ist mit der Bezeichnung »Beruf« ausgedrückt, daß der betreffende Tätigkeitskreis eine bestimmte Bedeutung für die soziale Gesamtheit hat, in der er steht.
Drei Momente scheinen also vor allem den Begriff des Berufes, so wie wir ihn verstehen, zu begründen. Die in Rede stehenden Tätigkeitsformen sind vor allem durch deutliche Eigenart objektiv charakterisiert. Sie sind untereinander verbunden und gegen alle anderen irgendwie unterschieden. So entsteht ein geschlossener, in sich relativ selbständiger Kreis von Lebensbetätigungen. Dem entspricht ferner eine ebenso charakteristische, deutlich umschriebene Einheit von inneren psychologischen Momenten. Bestimmte Formen der Veranlagung, Neigung, Begabung sind untereinander harmonisch verwachsen, und so gegenüber anderen psychischen Konfigurationen unterschieden. Es entsteht ein mehr oder weniger deutlicher Typus der Veranlagung, der in jenem charakteristischen objektiven Tätigkeitskreis seine entsprechende Äußerung findet. Endlich ein soziales Moment. Von Beruf im eigentlichen Sinn kann erst dann geredet werden, wenn die objektive Einheit subjektiv bedingter Tätigkeitsformen auch zu den anderen Weisen menschlicher Aktivität, also zum Gemeinschaftsleben, zur Gesamtleistung

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